Kanzlei Gold garantiert Fairness und Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit dem Mandanten besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand und wägen mit Ihnen das Kosten-Nutzen-Risiko ab.
Aufwendungen wie Fahrtkosten zu Terminen außerhalb Berlins, Auslagen für beglaubigte Übersetzungen werden separat berechnet.
Wir rechnen nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder nach individuell getroffenen Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen ab.
Die gesetzlichen Gebühren bemessen sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert sowie nach gesetzlich festgesetzten Gebührensätzen. Wenn wir Sie vor Gericht vertreten, darf die Vergütung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nicht unterschritten werden.
Eine Vergütungsvereinbarung ist oft bei schwierigen oder umfangreichen Angelegenheiten wie auch bei einem großen Haftungsrisiko oder großer Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten notwendig. Diese kann anstatt oder neben der gesetzlichen Vergütung in Frage kommen.